Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 2.0 – gültig ab 01.05.2021

1.     Präambel

Die IT3 SMC GmbH, Entschendorf bei Gleisdorf 101a, 8321 St. Margarethen an der Raab
Österreich, Website: https://www.it3.gmbh/ (in der Folge die „IT3“), ist Ihr zuverlässiger IT-Dienstleister. Von der Entwicklung und Planung von komplexen Lösungen über die Umsetzung und Implementierung bis hin zur Lieferung von Hardware und Lizenzen bietet IT3 alles aus einer Hand.

Die Services der IT3 richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.

Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.

IT3 stellt diese AGB zum Download auf ihrer Website bereit.

2.     Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen wie auch Lieferungen und Leistungen zwischen IT3 und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, IT3 hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt. Diese AGB ersetzen alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen der IT3 und dem Kunden.

Für die Nutzung der Software „UNIGRATO“ gelangen die Lizenzbedingungen zur Anwendung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Lizenzbedingungen und diesen AGB gehen die Bestimmungen der Lizenzbedingungen vor.

Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E-Commerce-Gesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden.

Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch IT3. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch IT3.

3.     Qualifikation des Vertragsverhältnisses

Im Zweifel ist davon auszugehen, dass IT3 eine Dienstleistung im Sinne des § 1151 Abs 1 erster Halbsatz ABGB für den Kunden erbringt.

4.     Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er IT3 unverzüglich darüber zu informieren.

Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren.

Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der Services durch IT3 gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der Kunde ist verpflichtet, der IT3 bei ihrer Auftragsdurchführung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde stellt der IT3 kostenlos und termingerecht alle für die Leistungen erforderlichen Beistellungen (Mitarbeiter des Auftraggebers, Unterlagen, Daten und Informationen) zur Verfügung. Der Kunde ist dazu verpflichtet, IT3 bei der Erstellung ihrer Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er IT3 die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.

Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter der IT3 während ihrer Leistungserbringung ungehinderten Zutritt in die Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur des Kunden erhalten und angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit getroffen werden, insbesondere Arbeitnehmerschutzvorschriften eingehalten werden.

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er die für den Einsatz der Leistungen von IT3 die erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen (bspw des Betriebsrates) vor Vertragsabschluss eingeholt hat. IT3 treffen diesbezüglich keine Aufklärungspflichten.

Sofern vereinbarte Fristen aufgrund einer inadäquaten Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden, trifft IT3 kein Verschulden und kann ihr dies nicht vorgehalten werden. Verzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Anforderungen und Informationen bzw durch zur Verfügung gestellte Unterlagen des Kundens entstehen, können nicht zum Verzug der IT3 führen.

Der Kunde darf, die von IT3 angebotenen Leistungen ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen.

5.     Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss

Alle Aufträge werden nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von IT3 firmenmäßig gezeichnet werden. Die Angebote der IT3 sind freibleibend.

Der Kunde ist an seine Anfragen drei Werktage gebunden.

Die Angebote und Kostenvoranschläge von IT3 sind freibleibend und unverbindlich. Sofern IT3 eine Kostenschätzung abgibt, ist diese nicht verbindlich und daher ohne Gewähr. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art immer dar.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet IT3 ihre Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei ein marktüblicher Stundensatz zur Anwendung gelangt.

Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot der IT3. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die zum Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

IT3 ist berechtigt, ihre Preise einmal jährlich an den österreichischen Verbraucherpreisindex anzupassen. Als Referenz gilt, der auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte Index am Tag des Vertragsabschlusses.

Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine viertel Stunde. Bei einer Vor-Ort Dienstleistung ist die Anfahrt zusätzlich zu begleichen. Erfolgt eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, kann IT3 den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben können ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt, sowie darüberhinausgehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Sofern trotz zweiter Mahnung ein Zahlungsverzug bestehen sollte, ist IT3 berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren.

IT3 behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

6.     Abnahme

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden
  • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt werden

Auch bei Dienstleistungen ist IT3 dazu berechtigt, 20 % der voraussichtlich zu erwartenden Gesamtkosten unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. Die Auszahlung von (Teil-)Beträgen kann aber auch an zB Meilensteine geknüpft werden.

Auslagen und Kosten für Inhalte, welche die IT3 im Interesse des Kunden von Dritten beschafft (zB Lizenzkosten für Software, Entgelte für Webserver, Fotos für den Webshop) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen.

Sofern eine Abnahme oder Teilabnahme vereinbart ist, wird die IT3 nach Erbringung der jeweiligen Leistungen die Abnahmebereitschaft erklären. Der Kunde wird die erbrachten Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum, jedoch längstens innerhalb von zwei Wochen überprüfen und die Abnahme bestätigen und/oder Mängel schriftlich an die IT3 melden und in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren.

Unterlässt der Kunde die Abnahme der Vertragsleistungen aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels, der die Nutzung der Vertragsleistung schwer einschränkt oder unmöglich macht, so gilt die Vertragsleistung zwei Wochen nach erklärter Abnahmebereitschaft als abgenommen.

Davon unberührt bleibt die Einhaltung von Rügeobliegenheiten des Kunden im Sinne des § 377 UGB.

Sofern keine Abnahme vereinbart ist, gilt die Erbringung der Leistung als Abnahme.

7.     Eigentumsvorbehalt

Die von IT3 gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von IT3. Dies gilt auch für geistiges Eigentum (zB Werknutzungsrecht an urheberrechtlichen Werken).

8.     Leistungsstörungen

IT3 ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihr oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen.

Ist IT3 durch höhere Gewalt (zB Naturkatastrophen, Epidemien) oder sonstige nicht von IT3 zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird IT3 den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse.

9.     Nutzungsrechte und Urheberhinweis

Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die IT3 dem Kunden an den von ihr bereitgestellten und geschaffenen Arbeitsergebnissen (Werken) eine nicht-exklusive, inhaltlich, örtlich und zeitlich auf die gegenständlichen Vertragszwecke beschränkte Werknutzungsbewilligung einräumt (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG).

10.   Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung von IT3 für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden soll, maximal aber auf den Betrag von EUR 10.000,00 je Schadensereignis. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten.

Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Mängelrügen sind nur gültig, sofern sie nachvollziehbare Mängel betreffen und nicht auf unsachgemäße Nutzung der Leistungen seitens des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen.

Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Für im Leistungsumfang enthaltene Produkte externer Hersteller ist IT3 lediglich verpflichtet, Gewährleistung und Garantie der Hersteller an den Auftraggeber abzutreten.

Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

Sämtliche der hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige von IT3 eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

11.   Support

IT3 bemüht sich redlich, den Kunden bestmöglich im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu unterstützen.

Betriebszeiten:
IT3 ist an Werktagen zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr

Kommunikationswege:
Sämtliche Mitarbeiter des Kunden können mit IT3 im Sinne eines „Single Point of Contact“ über folgende Kanäle einen Kontakt aufnehmen:

E-Mail:            office@it3.gmbh
Telefon:          +43 3115 93050

Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass eine Korrespondenz auch unverschlüsselt erfolgen kann.

Reaktionszeiten:
Auf Eingaben bemüht sich IT3 binnen zwei Werktagen zu reagieren. Zeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit werden darin nicht eingerechnet. Wenn daher eine Eingabe kurz vor Ende der Arbeitszeit erfolgt, ist eine Beantwortung am nächsten Werktag daher unter Umständen noch rechtzeitig in diesem Sinne.

Diese Regel gilt nicht im Falle eines ungewöhnlich hohen Aufkommens an Eingaben oder in Urlaubsmonaten (Juli und August sowie vom 24.12. bis 6.1.).

Wiederherstellungszeiten:
IT3 wird sich redlich bemühen, etwaige Störungen ehestmöglich zu beheben. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass IT3 keine Wiederherstellungsobliegenheit trifft, wenn die Störung oder Ursache der Störung in einer Sphäre gelegen ist, die nicht IT3 zuzurechnen ist (sondern bspw einem dritten Hersteller oder dem Kunden selbst).

Workaround:
IT3 ist berechtigt, Probleme anhand für den Kunden technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen. IT3 muss den Kunden vor der Durchführung des Workarounds informieren, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug.

Updates:
Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Updates zeitnahe umzusetzen.

Backup-Management:
Um einen Schaden im Falle eines Datenverlustes auszuschließen bzw zu reduzieren, trifft der Kunde Vorkehrungen, seine Daten und Systeme in angemessenen Zeitabständen durch Sicherheitskopien (Back-Ups) zu sichern und aufzubewahren. Details können in einem etwaigen gesonderten Vertrag geregelt werden.

Entscheidungskompetenz:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IT3 keinerlei Entscheidungsgewalt hinsichtlich der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen (insbesondere im Bereich IT-Sicherheit) hat. Sofern daher, aus der nicht erfolgten Umsetzung dieser Vorschläge, dem Kunden ein Schaden entsteht, kann IT3 nicht haftbar gemacht werden.

Sicherheitsgefährdende Netzaktivitäten:
Besteht der Verdacht, dass von einem Kundenaccount sicherheitsgefährdende Netzaktivitäten ausgehen, kann IT3 diesen Account trennen bzw. sperren, um soweit es geht, die Infrastruktur zu schützen. Die gesamten Kosten für eine solche Maßnahme werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

12.   Leistungsumfang

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch IT3 erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach ihrer Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen der IT3 innerhalb der normalen Arbeitszeit von IT3.

13.   Schulungen und Stornobedingungen

Im Falle von vereinbarten Schulungen hat der Kunde das Recht, bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Entgeltpflichten (Stornogebühren) zurückzutreten. Sofern der Kunde jedoch die vereinbarte Schulung binnen 48 Stunden vor dem ausgemachten Termin absagt oder kurzfristig verschieben möchte, hat IT3 Anspruch auf das volle Entgelt für diesen Termin. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann (zB durch ärztliches Attest), dass aufgrund von Krankheit oder höher Gewalt der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann und ihm eine Mitteilung dieses Umstandes nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich war. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

14.   Schad- und Klagloserklärung

Der Kunde sichert zu, dass er alle Leistungen von IT3 und rechtskonform einsetzt. Er sichert insbesondere zu, dass er gegenüber seinen Endkunden und Mitarbeitern datenschutzkonform handelt. Der Kunde hält IT3 von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber IT3 geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.

15.   Beiziehung von Subunternehmern

IT3 kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.

16.   Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

IT3 ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. IT3 wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

17.   Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) ist der Kunde. Der Kunde wird mit IT3 gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen. Klarstellend wird festgehalten, dass dieser Auftragsverarbeitervertrag nur dann maßgeblich ist, wenn IT3 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erlaubt. Ansonsten sind IT3 und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. IT3 und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

IT3 informiert darüber, dass Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

18.   Referenzklausel

IT3 ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website und Marketingunterlagen auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen.

19.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen sind ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Weiz.

Erfüllungsort ist der Sitz von IT3.

20.   Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die mit einer Frist von einem Monat schriftlich zum Ende 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12. kündbar.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen.

Bei wiederkehrenden Leistungen bzw. laufenden Leistungen beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Im Falle einer Vertragsbeendigung wird IT3 die projektspezifischen Daten maximal drei Monate aufbewahren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Daten rechtzeitig zu sichern und extrahieren.

21.   Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Abänderungen dieser Bedingungen, sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB unberührt).

Informationen gemäß § 5 ECG und § 14 UGB, § 25 MedienG:
IT3 SMC GmbH
Entschendorf bei Gleisdorf 101a
8321 St. Margarethen an der Raab

E-Mail-Adresse: office@it3.gmbh
Telefonnummer: +43 3115 93050

Firmenbuchgericht & Firmenbuchnummer: Landesgericht für ZRS Graz / FN 513421 g

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU74419747

Mitglied der österreichischen Wirtschaftskammer.

Berufsrecht/Gewerbeordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.

Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers